Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Abschluss des Vertrages:
Mit der
Anmeldung für ein Angebot der Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“ (nachstehend
Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines
Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, FAX, Internet oder E-Mail
vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen
Anmeldung zustande.
2. Leistungen:
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leitungsbeschreibung des
Anbieters auf Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite
www.allgaeu-soccer.de, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Teilnahmebestätigung.
3.
Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom
Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht
beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Kurs der
Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ in einem Zeitraum von zwei
Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr
für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum
Veranstaltungsort garantieren.
4.
Bezahlung:
Bei Eingang der
vollständig ausgefüllten und vom
Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anmeldung beim Anbieter,
erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung (per Post,
FAX, E-Mail), welche gleichzeitig als Rechnung gilt. Die
Teilnahmegebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das
in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu
überweisen. Mit Eingang des Zahlungsbetrages ist der
Teilnahmeplatz gesichert. Sollte keine Zahlung im besagten Zeitrahmen
erfolgen, erlischt das Recht auf die Reservierung eines
Teilnahmeplatzes.
5.
Rücktritt:
Der Kunde kann
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom
Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann
der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB
pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz
für die getroffenen Vorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Diese pauschalisierten
Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bei
Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als
Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis
drei Wochen vor Kursbeginn werden 30 % des Teilnahmepreises
fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor
Kursbeginn abgesagt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu
entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch
immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit
der Absage, bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den
Veranstalter erloschen.
6.
Durchführung:
Für
die Dauer der Leistung der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ übertragen die
Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter der Fußball-
und Ballschule „Allgäu-Soccer“ die
Aufsichtspflichten und –rechte, die dieser wiederum an seine
Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den
Anweisungen der Trainer der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ Folge zu leisten. Werden
deren Weisungen nicht befolgt, so hat der
Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die
Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der
Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch
auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der
angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen
Veranstaltungsleiter der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“, seinen
Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der
Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“.
7.
Angaben über den Gesundheitszustand:
Die Teilnehmer
müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das
Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren
können. Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten des
Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum
jeweiligen Leistungsbeginn der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ den jeweiligen Leiter oder
seinen Bevollmächtigten über alle
Gesundheitsbeeinträchtigungen mit evtl. Medikamentenbezug
(schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers
während einer Veranstaltung der Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“ sind dem
jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ oder seinem Vertreter
unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus
der Leistung der Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ führen.
8.
Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter:
Der Anbieter
kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom
Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den
Vertrag kündigen:
a.
Bis 2 Wochen vor einem Kurs (Veranstaltung) der Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“. Wird
ein Kurs (Veranstaltung) vom gastgebenden Verein oder der
Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ mangels Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine
Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Abieter dem Kunden
keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte
Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme
an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte
Teilnahmegebühr zurück.
b.
Einhaltung der Regeln bei Kursen/Angeboten der Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“: Der
Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der
Regeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, ect.) den
Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
9. Haftung des
Anbieters:
Der Anbieter
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
1.
die gewissenhafte Vorbereitung
2.
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
3.
die Richtigkeit der Beschreibung
4. die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter-
oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen
oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die
Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen
übernimmt die Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ keine Haftung.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Jede
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“
übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder
Verletzungen an sich oder Dritten. Die Fußball- und
Ballschule „Allgäu-Soccer“ haftet
ausdrücklich nicht für Wegeschäden und
Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der
Übungsgelegenheiten und für Schäden
jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
10.
Beschränkung der Haftung:
Ein
Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem
bei Einbruch oder Diebstahl.
11.
Versicherungen:
Jeder
Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und
Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss
weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer.
12.
Medizinische Versorgung:
Wird ein
Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich,
so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine
Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und
Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder
seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine
medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so
klären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten
bereit, diese umgehend zu erstatten.
13.
Foto- und Filmrechte:
Die Teilnehmer
und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr
Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und
Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die
Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“ , sowie die von der
Fußball- undBallschule
„Allgäu-Soccer“ mit der Umsetzung
beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur
Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne
Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder
zeitlichen Verwendungsbereiches und insbesondere wiederholt auch zu
Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
14.
Gerichtsstand:
Der Teilnehmer
kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
Anbieter:
Fußball- und Ballschule
„Allgäu-Soccer“
Gerichtsstand:
Amtsgericht 87700 Memmingen
Woringen, Stand
November 2010
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